Vertragsannahme Der Überwinterungsvertrag gilt mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung, sowie mit Übergabe der Pflanzen und stillschweigender Annahme der Bedingungen.
Pflege & Verantwortung Senn Blumen AG übernimmt die Pflege nach bestem Wissen. Schäden durch höhere Gewalt (Frost, Stromausfall, Schädlingsdruck) sowie Qualitätsverluste bei empfindlichen Pflanzen bleiben vorbehalten.
Haftung & Versicherung Eine Haftung ist ausgeschlossen.
Transportbedingungen Der Transport erfolgt durch uns oder durch die Kurierzentrale. Zugang muss gewährleistet sein (ebenerdig, ohne Stufen). Mehraufwand wird verrechnet gemäss Liste.
Nichtannahme & Rückweisung Pflanzen mit erkennbaren Mängeln, Krankheiten oder Schädlingsbefall können zurückgewiesen werden. Bei Abholung nicht verfügbar gemachte Pflanzen werden nicht nochmals abgeholt, ausser gegen Aufpreis.
Rückgabe & Nachfrist Die Rückgabe erfolgt ab Mitte April. Nicht fristgerecht abgeholte Pflanzen werden weitergepflegt und ab dem 30. Mai mit CHF 2.–/Tag verrechnet.
Rechnung & Zahlung Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der Pflanzen. Zahlung innert 30 Tagen. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren von CHF 10.– pro Stufe an.
Gerichtsstand Gerichtsstand ist Binningen BL. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.